Forum: Herne

Thema: Ausziehen mit 18!
1 2 » »|
     


20.05.2009 12:35:
Haii erstmal ... Ich bin jetzt noch 17 aber werde bald 18 Mache nach den Ferien mein Fachabi und meine Mama bezieht Harz 4. Ich halte es einfach nicht mehr aus! Wie sehe das aus wenn ich von zu Hause ausziehen möchte. Habe schon generelle vorstellungen und wollte mal wissen ob das auch so klappen würde. Ich wollte mir einen Job suchen (400€ basis), dann würde ich ja noch Kindergeld bekommen (154 -164€ im monat) und zusätzlich wollte ich meinen Vater noch auf Unterhaltszahlung anklagen da er wie ich weiß wieder arbeit hat und schon seit Jahren kein Unterhalt mehr gezahlt hat. Daher hätte ich dann auch noch das Geld vom Unterhalt. Außerdem habe ich gelesen das es noch Wohngeld gibt auf das man zurückgreifen kann. Nur mein Problem ist jetz geht das denn alles so?? Da meine Mama vom amt lebt?? Vielen dank schonmal



Thorsten

20.05.2009 15:34 Zitieren
Also erstmal vorab.. heute ist es viel einfacher mit 18 zuhause auszuziehen oder wenn man ausziehen muß! Da man heute doch starken rückhalt vom staat usw hat, so dass man nicht wie noch zu meiner zeit, plötzlich mit auf gut deutsch nichts da steht! Am besten ist du machst dich beim Arbeitsamt schlau... Afaik, müssen heutzutage Eltern für kinder bis zum 25. Lebensjahr aufkommen! Das würde dann auch bedeuten, dass dir keine eigene Wohnung einfach so zusteht... Da müßtest du wenn, mit Jugendamt usw das mal klären/besprechen ob und was möglich wäre... Ansosnten würd ich dir vorschlagen, dass du evtl. dich mal mit deiner mutter hinsetzt und evtl. auch mit deinem dad und versuchst probleme die ihr habt und deine vorstellungen von abi/ausbildung gemeinsam zu besprechen und eine vernünftige lösung für alle beteiligten zu finden! Weil wenn du ausziehst, müssen ansonsten bis 25 deine eltern dich unterstützen und du willst ja wenn ich das recht verstanden habe, deine mutter/eltern entlassen!? Wie schauts denn aus, wenn du noch für mind 1 Jahr zuhause bleibst und etwas geld zusammensparst?



paela

20.05.2009 15:38 Zitieren
Ich hab in meiner ersten Ausbildung Berufsausbildungbeihilfe (BAB) bekommen... GEZ musste ich zb deswegen auch nicht bezahlen, sparste 17 euro/monat.. einfach mal erkundigen!





20.05.2009 16:14 Zitieren
Berufsausbildungbeihilfe (BAB) bekommt man leider nur unter bestimmten Umständen. Zum Beispiel, wenn deine Ausbildungsstelle zu weit von Zuhause weg ist etc. Einfach mal Mr. Google stöbern lassen



[b] Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie!!! [/b]
MCRich

20.05.2009 16:26 Zitieren
ja wenn du das mit 400€ und papas unterhalt hinbekommst natürlich aber anspruch auf gelder vom staat hast du keine da du bis du 25 bist zu hause wohnen bleiben müsstest ich weiß ja nicht wie schlimm es bei euch ist wenn du schon sagst du hälst es nicht mehr aus evtl. wäre dann die jugendhilfe eine weitere möglichkeit auszuziehen...



paela

20.05.2009 16:38 Zitieren
Dann frag ich mich warum ich mit 19 BAB bekommen habe ;) Einfach direkt beim Amt nachfragen. Ausnahmen gibt es immer und da wissen die Leute vor Ort besser Bescheid als Mr. Google :)



wolkenlos

20.05.2009 18:19 Zitieren
Eine Freundin von mir hat sich vor nicht all zu langer Zeit erkundigt: Die Mutter bezieht Hartz 4 und deswegen "darf" sie erst mit 25 ausziehen. Wenn sie eher auszieht bekommt sie keine Zuschüsse, die Mutter muss sich eine kleinere Wohnung nehmen usw.



SH1904

20.05.2009 20:22 Zitieren
Also sicher ist das das Amt dir eine eigene Wohnung nicht einfach so bezahlt. Bis zum 25. Lebensjahr ist es zumutbar bei seinen Eltern zu wohnen. Die einzige Möglichkeit auf Kosten des Amtes in eine eigene Wohnung zu kommen ist ein Härtefall. Aber da sind die ziemlich streng. Wenn du dich mit deiner Mutter nicht verstehst und ihr nur am streiten wärt waäre das immer noch kein Härtefall. Da muss schon was ganz besonderes vorliegen. Mit 400 € Job und Kindergeld kommst du auch nicht gerade weit. Wenn man von dem Geld mal die Miete, Heizung, Strom, Telefon, Fahrtkosten abzieht bleiben da nicht mehr allzuviel zum leben. Müsstest dich mal schlau machen was du von deinem Vater bekommen würdest. Weil Zuschüsse vom Amt wirst du aller Wahrscheinlichkeit nach nicht kriegen da du unter 25 bis. Kenne den ganzen Mist weil ich ihn auch mitgemacht hab.



Aileenchen

20.05.2009 23:16 Zitieren
den tipp den ich dir geben kann ist, verkalkulier dich nicht...weil solange du unter 25 bist wird dir wirklich nur eine wohnung gezahlt wenn ein härtefall vorliegt. wie bereits schon erwähnt... ein härtefall wäre wenn ihr euch zu hause die köpfe einschlagen würdet...aber das gesamtpaket muss passen damit zugestimmt wird... ich arbeite in einer job agentur und es passiert nicht so oft das wir zustimmen...und nur weil wir zustimmen, zahlen wir nicht direkt... es kommt darauf an was du dann machst...ob du zur schule gehst oder eine ausbildung machst... ist es so, das wenn du zur schule gehst, dann hast du vorrangig einen bafög anspruch. dies kann abgelehnt werden, wenn du z.b. nah genug am elternhaus wohnst...dann sollte aber alg 2 gezahlt werden... wenn du eine ausbildung machst, hast du vorrangig anspruch auf bab, dies kannst du beim arbeitsamt beantragen. nur die kompletten voraussetzungen für bab oder bafög kenn ich nicht...besteht ein bab anspruch dann zahlen wir lediglich einen zuschuss zur miete... aber wie gesagt stell dir das nicht so einfach vor...wir haben viele die haben eine zustimmung erhalten und kamen dennoch nicht klar... kindergeld wird z.b. als einkommen berücksichtigt...und so viel zahlt die arge / job agentur nicht... gez befreien kannst du dich auch wenn du alg 2 beziehst... da deine mutter alg 2 bezieht, wirst du ja auch eine fachberaterin bei der arge bei euch haben...es sollte zumindest so sein..bei uns gibt es direkt welche dir für u25 zuständig sind...erklär ihr was bei euch zu hause los ist und vllt gibt es da ne möglichkeit...es wird ja nen grund geben warum du mit 18 schon zu hause raus willst... wohngeld wird glaube ich auch nicht für dich in frage kommen... sobald du eine ausbildung machst, hast du da keinen anspruch drauf. es sei denn du hast eine abgeschlossene ausbildung und beginnst deine 2te ausbildung... aber wohngeld ist bei mir schon 2 jahre her...da ändert sich auch ständig was...frag da bei eurem wohngeldamt sicherheitshalber nach... aber wohngeld ist wenn nicht wirklich sehr hoch... man hat in deinem alter schon echt die arschkarte wenn man zu hause unbedingt raus will aber noch schüler oder azubi ist... ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen...



3 Engel für "Sonstiges" =) //Easybiene//MissDini//Aileenchen//
SH1904

21.05.2009 00:06 Zitieren
Was ich dir auch nochmal als Tipp geben kann ist: Wenn ihr nicht unbedingt gar nicht miteinander klar kommt, dann bleib lieber zu Hause wohnen. Ich hab einen ähnlichen Fall wie du gehabt. Richtig Stress mit der Mudder zu Hause und mit dem Bruder und wollte auch raus. Hab paar Anträge gestellt, doch die wurden dann auch abgelehnt. War halt kein Härtefall. Erst als es dann mal eskalliert ist und mein Bruder und ich uns so dermaßen geprügelt haben das die Polizei kam, wurde endlich dem Härtefall zugestimmt. Da ich zur Schule ging, hab ich Kindergeld und das Geld vom Amt bekommen. Das war aber sooo wenig das man damit kaum auskommt. Musste mir regelmäßig Kohle von meinem Vadder leihen um auszukommen. Und feiern gehen ist dann auch nicht mehr drin. Also mein Tipp ist echt, überleg dir ganz genau ob du da raus willst oder nicht



MCRich

21.05.2009 00:51 Zitieren
paela schrieb am 20.05.2009, 16:38:12:
Zitat:
Dann frag ich mich warum ich mit 19 BAB bekommen habe ;) Einfach direkt beim Amt nachfragen. Ausnahmen gibt es immer und da wissen die Leute vor Ort besser Bescheid als Mr. Google :)
ja eventuell weil du wie tvirus schon geschrieben ahst zu weit vom arbeitsplatz entfernt wohnst... BAB dient der ausbildung und nicht primer der wohnungsfinanzierung



Frenchboy1989

25.01.2010 11:33 Zitieren
weisse was hübsche zieh bei mir ein Unterstrichen Fett



Lildog

25.01.2010 16:34 Zitieren
1. Das Kindergeld bekommst nicht du, sondern deine Mutter und dieser steht es frei es zu behalten oder dir zu gewäheren. Meine auch, es würde nun auf 185€ erhöht. 2. Gerichtliche Verfahren kosten auch Geld. 3. Wohngeld kann man beziehen, wenn man eine Ausbildung hat, so weit ich weiß und ich bin nicht ganz unsicher ob das nicht zu Lasten deiner Mutter fällt. 4. Kannst du nur ausziehen, wenn du über 25 bist oder deine Mutter dich ausziehen lassen will.



[url]www.wojtopia.de [/url]
M4g0o198

25.01.2010 16:42 Zitieren
Wenn Sie auszieht steht Ihr das Kindergeld zu... da kann die Mutte sich biegen und brechen, dass muss Sie Ihr auszahlen. Und nein Wohngeld wird nich Ihrer Mutter angerechnet



[b] Der zahme Vogel singt von Freiheit doch der wilde Vogel fliegt [/b]
SH1904

25.01.2010 17:39 Zitieren
Lildog schrieb am 25.01.2010, 16:34:40:
Zitat:
1. Das Kindergeld bekommst nicht du, sondern deine Mutter und dieser steht es frei es zu behalten oder dir zu gewäheren. Meine auch, es würde nun auf 185€ erhöht. 2. Gerichtliche Verfahren kosten auch Geld. 3. Wohngeld kann man beziehen, wenn man eine Ausbildung hat, so weit ich weiß und ich bin nicht ganz unsicher ob das nicht zu Lasten deiner Mutter fällt. 4. Kannst du nur ausziehen, wenn du über 25 bist oder deine Mutter dich ausziehen lassen will.
2 Punkte sind so nicht ganz richtig. Der erste: Das Kindergeld wird auch weiterhin auf die Mutter laufen, aber es wird dann ein Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes in voller Höhe gestellt.. Diesen MUSS die Mutter unterschreiben. Da kann sie sich auf den Kopf stellen. Und dann geht das Geld an die die diesen Thread erstellt hat. Und der vierte Punkt stimmt so auch nicht ganz: Sie kann auch mit unter 25 Jahren ausziehen. Wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Aber wenn das Amt sagt Härtefall, dann muss es schon wirklich hart sein so das ein zusammen leben völlig unmöglich ist. Mit so einen Härtefall darf man auch schon mit 18 ausziehen





25.01.2010 20:15 Zitieren
Ist es so schlimm Zu Hause bei Dir? Würde an deiner Stelle erst einmald as Abitur machen und dann eine Ausbildung machen, dann eigenes Geld verdienen und mir dann erst eine eigene Wohnung anschaffen. Ich arbeite bei der ARGE. Bei uns gibt es extra bei der ARGE die Abteilung U 25, sprich Unter 25 Jahren. Ich weiss nicht ob es das hier bei uns auch gibt.



Checkt: [url]www.Bahar-Fanseite.de [/url], Deutschlands Rapperin Nr.1 Forty[b] 45 [/b]Five, Ruhrpotts Newcomer nr. 1


1 2 » »|
Dieses Thema wurde 2937 mal gelesen
0.09